Kein Eigentor zur Fußball-Weltmeisterschaft

von Katja Holtschulte

Spätestens seit unserem grandiosen Sieg über Erzrivale England ist Deutschland komplett im Fußballfieber. Nun scheint alles möglich - selbst ein WM-Titel. Auch wenn Südafrika weit weg ist, regiert König Fußball auch in den nächsten zwei Wochen die Nation – ob in der Freizeit oder im Wirtschaftssektor. Viele Unternehmen versuchen jetzt noch, auf den fahrenden Zug des Werbeträgers Fußball aufzuspringen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich für Unternehmen hinsichtlich ihrer Werbemaßnahmen zahlreiche Fragen: Darf mit einem eigens entworfenen WM-Logo geworben werden? Dürfen Portraits der Nationalspieler den angebotenen Produkten beigefügt werden? Welche Sanktionen drohen, verstoße ich gegen vorherrschendes Marken- und Urheberrecht? Verständlicherweise wollen viele Unternehmen die Euphorie und den Motivationsfaktor der Fußballweltmeisterschaft für ihre Marketingaktivitäten nutzen.

  

Quelle: pixelio

Die FIFA hingegen will, wie schon bei der Fussball WM 2006, das Ereignis jedoch weitestgehend selbst vermarkten. Marketingaktivitäten werden vom Verband durch die Vergabe von Lizenzrechten gesteuert, womit besonders dem „Ambush-Marketing“ (übersetzt Hinterhalt– oder Schmarotzer-Marketing) Einhalt geboten werden soll. Die offiziellen Sponsoren der diesjährigen WM zahlen beträchtliche Lizenzgebühren und erwarten somit von der FIFA, dass der Marketingradius für andere Unternehmen möglichst klein gehalten wird.

Marken mit dem Bestandteil „FIFA“, das offizielle WM-Logo und Maskottchen dürfen auf keinen Fall ohne Genehmigung der FIFA genutzt werden.

Bereits anlässlich der Weltmeisterschaft 2006 hatte sich der I. Zivilsenat (auch Markensenat) des Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit den Wortmarken “Fußball WM 2006″ und “WM 2006″ Schutz zu gewähren sei. Eine Schutzfähigkeit der genannten Marken ist für den größten Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen versagt worden. In der Begründung hieß es, dass die damalige Bezeichnung nicht als Herkunftshinweis, sondern als ausschließlich beschreibenden Hinweis auf das Sportereignis zu verstehen sei.

Wer die Euphorie der Fußball WM nutzen möchte, ohne jedoch eine Lizenz von der FIFA erwerben möchte, sollte darauf achten, dass der Begriff „Fußball WM 2010“ rein beschreibend und nicht als Kennzeichen verwendet wird. Unzulässig ist beispielsweise ein Werbehinweis vor einem Kneipe oder Restaurant mit einer Aufschrift „Heute große WM 2010 Party“. Hier würde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine offizielle und von der FIFA genehmigte Party handelt. Zulässig hingegen ist der Hinweis „Anlässlich der WM 2010: Große Party“, da hier „WM 2010“ als beschreibende Angabe verwendet wird.


Auch Assoziationen zur Fussball WM wie „Wir holen den Titel“, „Wir zeigen Preisen die rote Karte“ oder „Gewinnen Sie mit xy-Produkte 4:0“ werden als zulässig erachtet. Gleichwohl empfiehlt es sich, die konkrete Werbung rechtlich überprüfen zu lassen, da es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt und der Übergang zum unzulässigen Ambush-Marketing fließend ist. Vermieden werden sollte auch in jedem Fall die zugunsten der FIFA geschützten Bezeichnungen in einer Domainadresse zu verwenden.

Auch viele größere Unternehmen haben bestimmte Marken mit der Fußball WM 2010 schützen lassen. Hier empfiehlt es sich, im Vorfeld konkreter werblicher Maßnahmen eine Markenrecherche durchzuführen.

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